Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die es in Deutschland seit 1958 gibt
und die insbesondere von mittelständischen Unternehmen genutzt wird.
Beim Factoring überträgt der Rechtsanwalt seine Forderungen gegen seine Mandantschaft
durch Global- oder Mantelzession auf den Factor.
Nach Entstehung der Forderung zahlt der Factor deren Gegenwert,
vermindert um seine Provision, an den Rechtsanwalt und zieht die Forderung ein.





