Datenübermittlung
Vor Übermittlung der Abrechnungsdaten müssen Sie zunächst Ihre Vergütungsforderung gemäß § 398 BGB treuhänderisch an die PVS ra abtreten. Damit ermächtigen Sie uns, in Ihrem Auftrag die Rechnung zu erstellen, die Vergütungsforderung einzuziehen und im Falle des Rechtsstreites als Prozesspartei aufzutreten. Ihr Mandant muss sich mit der Abtretung der Vergütungsforderung und Weitergabe der Daten einverstanden erklären.
Sie behalten das Verfügungsrecht über die Forderung im Innenverhältnis. Die PVS RA GmbH unterliegt insbesondere in Fragen zur Höhe der Vergütungsforderung den Weisungen des Rechtsanwaltes.
Ihre Abrechnungsdaten übermitteln Sie uns online, per Post oder Fax.
Rechnungsstellung
Wir erstellen die Vergütungsrechnung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Sobald uns Ihre Abrechnungsdaten erreicht haben, beginnen wir mit der Verarbeitung. Die Vergütungsrechnung wird nach Ihren Vorgaben und in Ihrem Auftrag im Namen der PVS ra gestellt.
Rechnungsversand
Nach der Erstellung wird die Vergütungsrechnung von uns per Post versandt. Den Versand der Rechnungen bestätigen wir durch eine listenmäßige Übersicht (Rechnungsausgangsliste). Als Abgleich zwischen Rechnungsausgang und Zahlungseingang dient die Offene-Posten-Liste, die Ihnen auf Anforderung oder in fixen Zeitabständen zugestellt wird.
Sofortkontakt
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